RKKW Online-Bürgergeld-Check

Lassen Sie Ihren Bürgergeld-Bescheid 
einfach, unkompliziert und vor allem kostenfrei von zu Hause aus prüfen.

1. Füllen Sie das Kontaktformular aus und senden Sie uns Ihren aktuellen JobCenter Bescheid

Im besten Fall innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat, nachdem Sie Ihren Bescheid erhalten haben.


Per E-mail als PDF-Dokument (Bitte alle Seiten Ihres Bescheides als ein Dokument). 

 

Über Whatapp Business

 

Über unser Kontaktformular

2. Wir prüfen kostenfrei IHREN Bescheid für Sie

Im Anschluss nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf und rufen Sie zurück.

 

Telefonisch teilen wir Ihnen die Ergebnisse unserer Prüfung mit und besprechen weitere Schritte. 

 

Hinterlassen Sie uns hierfür bitte eine Rückrufnummer.

3. Kommen wir zu dem Schluss, dass Sie zu wenig Geld erhalten, können Sie uns kostenfrei mit der Einlegung eines Widerspruches beauftragen

Wichtig:

Für einen Widerspruch müssen Sie uns eine entsprechende Vollmacht zukommen lassen.

 

Diese können Sie hier auf unserer Internetpräsenz unter der Rubrik "Dokumente" herunterladen.

 

Schicken Sie uns diese anschließend bitte unterschrieben per E-Mail zu.


UNSER ANGEBOT IST KOSTElOS UND OHNE VERSTECKTE KOSTEN FÜR SIE

Ihr Vorteil:

Prüfung Ihrer Ansprüche durch Fachanwälte für Sozialrecht mit mehrjähriger Berufserfahrung und Erfahrungen aus zahlreichen Widerspruchsverfahren.

 

Für Sie entstehen keinerlei Kosten. Das Angebot ist kostenlos.

 

Weitere Informationen über uns und unsere Tätigkeit können Sie unserer Kanzlei-Webseite www.rkkw.de entnehmen.

Kompetent an Ihrer Seite

PETER KARAISKAS

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

MARKUS KRUGMANN

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

GERHARD WOLFF

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

Über uns

Wir sind eine auf den Bereich des Sozialrechts spezialisierte Anwaltskanzlei für das gesamte Ruhrgebiet mit Sitz in Essen.

 

Wir Anwälte beraten Sie zu Ihren Fragen und Problemen mit dem Job Center, der Bundesagentur für Arbeit, der Krankenversicherung, dem Rententräger, dem Amt für Soziales und Wohnen, der Elterngeldstelle, der Kindergeldstelle und weiteren Trägern auf dem Gebiet des Sozialrechts.

Gerne sind wir für Sie beratend tätig. Wir vertreten Sie auch gegenüber den Behörden oder vor den Gerichten.