3 einfache Schritte zur rechtmäßigen Leistungshöhe
Im Anschluss nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf und rufen Sie zurück.
Telefonisch teilen wir Ihnen die Ergebnisse unserer Prüfung mit und besprechen weitere Schritte.
Hinterlassen Sie uns hierfür bitte eine Rückrufnummer.
Wichtig:
Für einen Widerspruch müssen Sie uns eine entsprechende Vollmacht zukommen lassen.
Diese können Sie hier auf unserer Internetpräsenz unter der Rubrik "Dokumente" herunterladen.
Schicken Sie uns diese anschließend bitte unterschrieben per E-Mail zu.
Ihr Vorteil:
Prüfung Ihrer Ansprüche durch Fachanwälte für Sozialrecht mit mehrjähriger Berufserfahrung und Erfahrungen aus zahlreichen Widerspruchsverfahren.
Für Sie entstehen keinerlei Kosten. Das Angebot ist kostenlos.
Weitere Informationen über uns und unsere Tätigkeit können Sie unserer Kanzlei-Webseite www.rkkw.de entnehmen